Arbeitssicherheit Pflicht ab wann? — Alles, was Arbeitgeber wissen müssen
Ab dem ersten Mitarbeiter
Die kurze Antwort: Ab dem ersten Mitarbeiter. Sobald Sie einen Beschäftigten einstellen — egal ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob — sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, eine sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung sicherzustellen.
Diese Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) von 1973 und gilt für alle Arbeitgeber in Deutschland, unabhängig von Branche, Größe oder Rechtsform.
Welche Pflichten gelten für welche Unternehmensgröße?
1–10 Mitarbeiter:
- Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) bestellen
- Betriebsarzt bestellen
- Gefährdungsbeurteilung erstellen und dokumentieren
- Mitarbeiter mindestens 1x jährlich unterweisen
- Erste-Hilfe-Material bereitstellen
11–20 Mitarbeiter:
- Alles wie oben, plus:
- Ersthelfer ausbilden lassen (mindestens 1 Person)
- Sicherheitsbeauftragten benennen (empfohlen)
Ab 20 Mitarbeitern:
- Alles wie oben, plus:
- Arbeitsschutzausschuss (ASA) einrichten — tagt mindestens 4x jährlich
- Sicherheitsbeauftragten benennen (Pflicht)
Ab 50 Mitarbeitern:
- Alles wie oben, plus:
- Betriebsrat kann Arbeitsschutzthemen mitbestimmen
Was kostet die Einhaltung?
Für ein typisches kleines Unternehmen mit 10 Mitarbeitern liegen die Kosten bei ca. 100–200 EUR pro Monat für SiFa und Betriebsarzt zusammen. Das ist deutlich weniger als die möglichen Strafen bei Nichteinhaltung.
Nutzen Sie unseren DGUV-Rechner, um die konkreten Kosten für Ihr Unternehmen zu berechnen.
Besondere Branchen und Tätigkeiten
Einige Branchen haben zusätzliche Anforderungen:
- Baustellen: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ab bestimmter Größe
- Gefahrstoffe: Gefahrstoffbeauftragter und spezielle Unterweisungen
- Gastronomie: Hygieneschulungen zusätzlich zu Arbeitsschutz
- Gesundheitswesen: Erweiterte arbeitsmedizinische Vorsorge
Unabhängig von der Branche: Die Grundpflichten (SiFa, Betriebsarzt, GBU) gelten immer.
Häufig gestellte Fragen
Weiterführende Informationen
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