Arbeitssicherheit Pflicht ab wann? — Alles, was Arbeitgeber wissen müssen
Ab dem ersten Mitarbeiter
Die kurze Antwort: Ab dem ersten Mitarbeiter. Sobald Sie einen Beschäftigten einstellen — egal ob Vollzeit, Teilzeit, Minijob, Auszubildender oder Praktikant — sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, eine sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung sicherzustellen.
Diese Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) von 1973 und gilt für alle Arbeitgeber in Deutschland, unabhängig von Branche, Größe oder Rechtsform. Ob GmbH, Einzelunternehmen, Verein oder öffentliche Einrichtung — die Pflicht ist identisch.
Nur Soloselbstständige ohne Beschäftigte sind von der Pflicht ausgenommen. Aber Achtung: Sobald Sie auch nur einen Minijobber einstellen, greift die volle Pflicht zur sicherheitstechnischen Betreuung.
Viele Gründer und Kleinunternehmer erfahren erst bei einer Kontrolle durch die Gewerbeaufsicht oder nach einem Arbeitsunfall von dieser Pflicht. Dann ist es oft zu spät — die Konsequenzen reichen von Bußgeldern bis zur persönlichen Haftung.
Welche Pflichten gelten für welche Unternehmensgröße?
Die Grundpflichten gelten ab dem ersten Mitarbeiter. Mit wachsender Betriebsgröße kommen weitere Anforderungen hinzu:
Ab 1 Mitarbeiter — Grundpflichten:
- •Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) bestellen
- •Betriebsarzt bestellen
- •Gefährdungsbeurteilung erstellen und dokumentieren
- •Mitarbeiter mindestens 1× jährlich unterweisen
- •Erste-Hilfe-Material bereitstellen (Verbandkasten nach DIN 13157)
- •Arbeitsschutzaushang anbringen
Ab 10 Mitarbeitern:
- •Ersthelfer ausbilden lassen (mindestens 1 Person, bzw. 5% der Belegschaft)
- •Erweiterte Erste-Hilfe-Ausstattung (Verbandkasten nach DIN 13169)
Ab 20 Mitarbeitern:
- •Arbeitsschutzausschuss (ASA) einrichten — tagt mindestens 4× jährlich
- •Sicherheitsbeauftragten benennen (Pflicht nach §22 SGB VII)
- •Die Zahl der Sicherheitsbeauftragten richtet sich nach Betriebsgröße und Gefährdung
Ab 50 Mitarbeitern:
- •Betriebsrat kann Arbeitsschutzthemen mitbestimmen
- •Erweiterte Dokumentationspflichten
- •In Betrieben mit besonderen Gefährdungen: Betriebsfeuerwehr oder erweiterte Brandschutzorganisation
Das Unternehmermodell für Kleinbetriebe
Für kleine Betriebe gibt es eine Alternative zur Beauftragung einer externen SiFa: das Unternehmermodell. Dabei übernimmt der Inhaber selbst die sicherheitstechnische Grundbetreuung.
Voraussetzungen:
- •Betrieb mit bis zu 50 Beschäftigten (seit der DGUV V2 Reform 2026)
- •Teilnahme an der Unternehmerschulung der zuständigen Berufsgenossenschaft (Grund- + Aufbauseminar, ca. 5 Tage)
- •Regelmäßige Fortbildung alle 3–5 Jahre
Wichtig zu wissen:
- •Das Unternehmermodell ersetzt nur die SiFa, nicht den Betriebsarzt
- •Die Gefährdungsbeurteilung muss trotzdem erstellt werden
- •Bei besonderen Anlässen (Arbeitsunfall, Neubau, neue Maschinen) muss eine externe SiFa hinzugezogen werden
- •Die Verantwortung für den Arbeitsschutz liegt vollständig beim Unternehmer
Kosten des Unternehmermodells: Die Schulung selbst ist bei den meisten Berufsgenossenschaften kostenlos — Sie investieren aber ca. 5 Tage Arbeitszeit. Dazu kommen laufende Kosten für den Betriebsarzt (ab ca. 30 EUR/Monat) und den Zeitaufwand für die regelmäßige Betreuung.
Unser Rat: Das Modell eignet sich für Kleinstbetriebe mit 1–5 Mitarbeitern und geringem Gefährdungspotenzial. Ab 10 Mitarbeitern oder bei höheren Gefährdungen (Handwerk, Produktion) ist eine externe SiFa ab 49 EUR/Monat oft die wirtschaftlichere und sicherere Lösung.
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA)
Ab 20 Mitarbeitern muss der Arbeitgeber einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) einrichten. Der ASA tagt mindestens viermal jährlich und berät über Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.
Mitglieder des ASA:
- •Der Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter (Vorsitz)
- •Zwei Betriebsratsmitglieder (falls vorhanden)
- •Betriebsarzt
- •Fachkraft für Arbeitssicherheit
- •Sicherheitsbeauftragter (mindestens einer)
Typische Themen einer ASA-Sitzung:
- •Ergebnisse der letzten Betriebsbegehung
- •Arbeitsunfälle und Beinahe-Unfälle seit der letzten Sitzung
- •Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
- •Geplante Veränderungen im Betrieb (Umbauten, neue Maschinen, neue Verfahren)
- •Stand der Unterweisungen
- •Aktuelle Vorschriften und Regelwerke
- •Maßnahmen und deren Umsetzung
Dokumentation: Die ASA-Sitzungen müssen protokolliert werden. Das Protokoll ist Teil der Arbeitsschutzdokumentation und muss bei Kontrollen vorgelegt werden können. In der Praxis bereitet die SiFa die Sitzung vor und erstellt das Protokoll.
Was kostet die Einhaltung?
Die Kosten für die Einhaltung aller Arbeitsschutzpflichten sind für die meisten Unternehmen überschaubar — und deutlich geringer als die möglichen Konsequenzen bei Nichteinhaltung:
| Unternehmensgröße | Monatliche Kosten (SiFa + Betriebsarzt) | Einmalige Kosten (GBU) |
|---|---|---|
| 1–5 Mitarbeiter | 49–100 EUR/Monat | 150–400 EUR |
| 6–10 Mitarbeiter | 80–150 EUR/Monat | 200–500 EUR |
| 11–25 Mitarbeiter | 130–350 EUR/Monat | 400–900 EUR |
| 26–50 Mitarbeiter | 250–600 EUR/Monat | 600–1.200 EUR |
Zusätzliche Kosten können anfallen für:
- •Ersthelfer-Ausbildung: ca. 50 EUR pro Person (wird von der BG bezuschusst)
- •Erste-Hilfe-Material: 30–80 EUR jährlich
- •Unterweisungen: meist im SiFa-Vertrag enthalten
- •Persönliche Schutzausrüstung: branchenabhängig
Zum Vergleich — mögliche Kosten bei Nichteinhaltung:
- •Bußgeld fehlende SiFa: bis 10.000 EUR
- •Bußgeld fehlende GBU: bis 5.000 EUR
- •Regress der BG nach Arbeitsunfall: bis zu sechsstellige Beträge
- •Zivilrechtliche Haftung: unbegrenzt
Nutzen Sie unseren DGUV-Rechner, um die konkreten Kosten für Ihr Unternehmen zu berechnen.
Checkliste für neue Arbeitgeber
Sie haben gerade Ihren ersten Mitarbeiter eingestellt? Diese Schritte sollten Sie in den ersten 30 Tagen erledigen:
- 1.SiFa und Betriebsarzt bestellen: Holen Sie über unser Portal kostenlose Vergleichsangebote ein. Die Beauftragung muss vor der ersten Arbeitsaufnahme des Mitarbeiters erfolgen — spätestens aber innerhalb weniger Wochen.
- 2.Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen: Ihre SiFa kann die GBU im Rahmen der Erstbegehung erstellen. Wichtig: Dokumentieren Sie alles schriftlich.
- 3.Erstunterweisung durchführen: Jeder neue Mitarbeiter muss vor Aufnahme der Tätigkeit unterwiesen werden — über Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Flucht- und Rettungswege, Erste Hilfe und Brandschutz.
- 4.Erste-Hilfe-Ausstattung bereitstellen: Mindestens ein Verbandkasten nach DIN 13157. Bei ab 10 MA: einen Ersthelfer ausbilden lassen.
- 5.Arbeitsschutzaushang anbringen: Aushangpflicht für Arbeitsschutzgesetz, Unfallverhütungsvorschriften und Notfallnummern.
- 6.Bei der Berufsgenossenschaft anmelden: Falls noch nicht geschehen — die BG-Mitgliedschaft ist für Arbeitgeber Pflicht und die Voraussetzung für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz Ihrer Mitarbeiter.
- 7.Betriebsarztliche Vorsorge planen: Je nach Tätigkeit können arbeitsmedizinische Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorgen erforderlich sein.
Besondere Branchen und Tätigkeiten
Einige Branchen und Tätigkeiten haben zusätzliche Anforderungen über die Grundpflichten hinaus:
Baustellen:
Auf Baustellen mit mehreren Gewerken muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellt werden (Baustellenverordnung). Zusätzlich gelten besondere Vorschriften für Absturzsicherung, Gerüstbau und schwere Maschinen.
Gefahrstoffe (Produktion, Reinigung, Labor):
Betriebe, die mit Gefahrstoffen arbeiten, müssen ein Gefahrstoffkataster führen, Betriebsanweisungen erstellen und spezielle Unterweisungen durchführen. Die GBU muss Substitutionsprüfungen und Expositionsbewertungen enthalten.
Gastronomie und Lebensmittel:
Neben dem Arbeitsschutz gelten Hygienevorschriften nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Beschäftigte brauchen eine Erstbelehrung nach §43 IfSG.
Gesundheitswesen:
Erweiterte arbeitsmedizinische Vorsorge, Schutz vor biologischen Arbeitsstoffen (BioStoffV, TRBA 250), Nadelstichprävention.
Homeoffice und mobile Arbeit:
Auch für Mitarbeiter im Homeoffice muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Ergonomie am Heimarbeitsplatz und psychische Belastungen durch Entgrenzung sind die häufigsten Themen.
Unabhängig von der Branche: Die Grundpflichten (SiFa, Betriebsarzt, GBU, Unterweisung) gelten immer und für jeden Arbeitgeber.
Strafen bei Nichteinhaltung
Die Einhaltung der Arbeitsschutzpflichten wird von den Gewerbeaufsichtsämtern und Berufsgenossenschaften kontrolliert. Bei Verstößen drohen empfindliche Konsequenzen:
| Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
| Fehlende SiFa-/Betriebsarzt-Bestellung | Bis 10.000 EUR |
| Fehlende Gefährdungsbeurteilung | Bis 5.000 EUR |
| Fehlende Unterweisungen | Bis 5.000 EUR |
| Schwere oder wiederholte Verstöße | Bis 25.000 EUR |
| Vorsätzliche Gefährdung | Strafverfahren möglich |
Über Bußgelder hinaus:
- •Persönliche Haftung des Geschäftsführers bei Arbeitsunfällen durch mangelnden Arbeitsschutz
- •Regress der Berufsgenossenschaft — der Arbeitgeber muss Unfallkosten selbst tragen
- •Verlust des Versicherungsschutzes bei grob fahrlässigen Verstößen
- •Betriebsstilllegung in schweren Fällen durch die Gewerbeaufsicht
Die gute Nachricht: Die Einhaltung ist weder kompliziert noch teuer. Eine externe SiFa ab 49 EUR/Monat deckt alle Grundpflichten ab und schützt Sie vor diesen Risiken.
Lesen Sie dazu auch unseren ausführlichen Ratgeber: Was passiert bei fehlender Arbeitssicherheit?
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