DGUV Vorschrift 2 Reform 2026 — Was ändert sich?
Was ist die DGUV Vorschrift 2?
Die DGUV Vorschrift 2 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) ist die zentrale Unfallverhütungsvorschrift, die regelt, in welchem Umfang Unternehmen eine sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung sicherstellen müssen. Sie konkretisiert das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und legt fest, wie viele Einsatzstunden eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) und ein Betriebsarzt pro Mitarbeiter und Jahr erbringen müssen.
Die Vorschrift gilt für alle Unternehmen mit mindestens einem Beschäftigten — unabhängig von Branche, Rechtsform oder Unternehmensgröße. Sie wird von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen durchgesetzt, die auch die Einhaltung kontrollieren.
Für Arbeitgeber ist die DGUV Vorschrift 2 von großer praktischer Bedeutung: Sie bestimmt, wie viel die externe sicherheitstechnische Betreuung kostet und welche Mindestleistungen ein SiFa-Anbieter erbringen muss.
Warum wurde die Vorschrift reformiert?
Die bisherige DGUV Vorschrift 2 stammte in ihren Grundzügen aus dem Jahr 2011. Seitdem haben sich die Arbeitswelt und die Gefährdungslandschaft erheblich verändert:
- •Digitalisierung und Homeoffice haben neue Gefährdungen geschaffen — insbesondere psychische Belastungen, Ergonomie am Heimarbeitsplatz und die Entgrenzung von Arbeit und Freizeit.
- •Die Fachkräftelücke im Arbeitsschutz erfordert eine effizientere Verteilung der vorhandenen SiFa- und Betriebsarzt-Kapazitäten.
- •Das bisherige System mit Grund- und betriebsspezifischer Betreuung war für viele Unternehmen schwer verständlich und führte in der Praxis zu erheblichen Unterschieden in der Betreuungsqualität.
- •Neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu Gefährdungsbewertungen und branchenspezifischen Risiken machten eine Neukalibrierung der Einsatzzeiten notwendig.
Die Reform soll das System einfacher, transparenter und praxisnäher machen. Statt des bisherigen komplizierten Berechnungsmodells mit Grund- und anlassbezogener Betreuung gibt es nun drei klar definierte Betreuungsgruppen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Mit der Reform zum 1. Januar 2026 wurden die Betreuungsmodelle grundlegend überarbeitet. Die wichtigsten Neuerungen:
1. Drei Betreuungsgruppen statt Regelbetreuung/alternative Betreuung
Das bisherige System mit Regelbetreuung (aufgeteilt in Grund- und betriebsspezifische Betreuung) und alternativer Betreuung wurde durch drei klar definierte Betreuungsgruppen ersetzt, die sich am Gefährdungspotenzial der Branche orientieren.
2. Feste Einsatzzeiten pro Mitarbeiter
Statt einer komplizierten Berechnung mit Aufschlagfaktoren gibt es nun feste Mindesteinsatzzeiten pro Beschäftigtem und Jahr — einfach zu berechnen und zu überprüfen.
3. Flexiblere Aufteilung SiFa/Betriebsarzt
Die starre Aufteilung der Einsatzzeiten zwischen SiFa und Betriebsarzt entfällt. Unternehmen können die Zeiten nach Bedarf aufteilen, wobei jeder Bereich mindestens 20% erhalten muss.
4. Stärkere Berücksichtigung psychischer Gefährdungen
Psychische Belastungen werden explizit als Betreuungsanlass aufgenommen. Die Einsatzzeiten für Betreuungsgruppen II und III berücksichtigen dies bereits.
5. Vereinfachtes Unternehmermodell
Das Unternehmermodell (Eigenbetreuung durch den Arbeitgeber nach Schulung) bleibt bestehen, wird aber auf Betriebe bis 50 Mitarbeiter erweitert.
Die drei Betreuungsgruppen im Detail
Die neue Einteilung ordnet alle Wirtschaftszweige einer von drei Gruppen zu:
| Betreuungsgruppe | Gefährdungspotenzial | Einsatzzeit/MA/Jahr | Typische Branchen |
|---|---|---|---|
| Gruppe I | Hoch | 2,5 Stunden | Handwerk, Produktion, Bau, Landwirtschaft, Gesundheitswesen |
| Gruppe II | Mittel | 1,5 Stunden | Gastronomie, Logistik, Reinigung, Friseur/Kosmetik |
| Gruppe III | Gering | 0,5 Stunden | Büro & Verwaltung, IT & Software, Bildung, Einzelhandel |
Rechenbeispiel Gruppe I — Handwerksbetrieb mit 25 Mitarbeitern:
25 MA × 2,5 h = 62,5 Stunden pro Jahr, aufgeteilt auf SiFa und Betriebsarzt. Bei einem SiFa-Stundensatz von 85 EUR ergibt das ca. 5.300 EUR/Jahr oder ca. 440 EUR/Monat für die Gesamtbetreuung.
Rechenbeispiel Gruppe III — IT-Unternehmen mit 40 Mitarbeitern:
40 MA × 0,5 h = 20 Stunden pro Jahr. Bei 85 EUR/h sind das ca. 1.700 EUR/Jahr oder ca. 140 EUR/Monat.
Die Zuordnung zu einer Betreuungsgruppe richtet sich nach dem WZ-2008-Schlüssel (Wirtschaftszweigklassifikation) Ihres Unternehmens. Wenn Ihr Betrieb Tätigkeiten aus verschiedenen Gruppen ausführt, gilt die höchste Gruppe für den gesamten Betrieb.
Aufteilung der Einsatzzeiten: SiFa und Betriebsarzt
Eine wesentliche Neuerung der Reform ist die flexiblere Aufteilung der Einsatzzeiten zwischen Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt:
- •Mindestens 20% der Gesamtzeit müssen auf die SiFa entfallen
- •Mindestens 20% der Gesamtzeit müssen auf den Betriebsarzt entfallen
- •Die restlichen 60% können frei nach betrieblichem Bedarf aufgeteilt werden
In der Praxis bedeutet das: Für einen Handwerksbetrieb (Gruppe I) mit 2,5 Stunden pro MA können beispielsweise 1,5 Stunden auf die SiFa und 1,0 Stunde auf den Betriebsarzt entfallen — oder umgekehrt, je nach den spezifischen Gefährdungen des Betriebs.
Empfehlung: Die Aufteilung sollte sich an den tatsächlichen Gefährdungsschwerpunkten Ihres Betriebs orientieren. Betriebe mit hohen physischen Belastungen (Lärm, Gefahrstoffe) sollten mehr Betriebsarzt-Zeiten einplanen. Betriebe mit vorwiegend organisatorischen Risiken (Brandschutz, Fluchtwegeplanung) profitieren von mehr SiFa-Zeit.
Viele SiFa-Anbieter bieten die Betriebsarzt-Betreuung gleich mit an oder kooperieren mit arbeitsmedizinischen Diensten. Fragen Sie bei der Angebotsanfrage nach Komplettpaketen — diese sind in der Regel günstiger als getrennte Beauftragungen.
Das Unternehmermodell nach der Reform
Das Unternehmermodell ermöglicht es Inhabern kleiner Betriebe, die sicherheitstechnische Grundbetreuung selbst zu übernehmen, anstatt eine externe SiFa zu beauftragen. Voraussetzung ist die Teilnahme an speziellen Unternehmerschulungen der zuständigen Berufsgenossenschaft.
Nach der Reform gilt:
- •Das Unternehmermodell ist für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten möglich
- •Die Unternehmerschulung umfasst ein Grundseminar und ein Aufbauseminar (zusammen ca. 5 Tage)
- •Regelmäßige Fortbildungen alle 3–5 Jahre sind Pflicht
- •Der Betriebsarzt muss trotzdem extern bestellt werden — das Unternehmermodell ersetzt nur die SiFa
- •Bei besonderen Anlässen (schwerer Unfall, neue Gefährdungen, Umbauten) ist trotzdem eine externe SiFa hinzuzuziehen
Achtung: Das Unternehmermodell spart Kosten, erfordert aber ein erhebliches Zeitinvestment des Unternehmers und setzt voraus, dass er die Arbeitsschutzthemen tatsächlich aktiv betreut. In der Praxis zeigt sich, dass viele Unternehmer die laufende Betreuung neben dem Tagesgeschäft nicht konsequent umsetzen. Eine externe SiFa ab 49 EUR/Monat ist oft die wirtschaftlichere Lösung.
Fristen und Übergangsregelungen
Die Reform trat am 1. Januar 2026 in Kraft. Für die Umstellung gilt Folgendes:
Bestehende Verträge: Verträge mit SiFa-Anbietern und Betriebsärzten, die vor dem 1. Januar 2026 geschlossen wurden, müssen an die neuen Anforderungen angepasst werden. Die meisten Berufsgenossenschaften gewähren eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026.
Alternative Betreuung: Unternehmen, die bisher die alternative Betreuung (Unternehmermodell der alten Fassung) genutzt haben, müssen prüfen, ob sie die Voraussetzungen des neuen Unternehmermodells erfüllen. Andernfalls ist ein Wechsel zur regulären Betreuung erforderlich.
Kontrollen: Die Gewerbeaufsichtsämter und Berufsgenossenschaften prüfen bereits nach den neuen Maßstäben. Auch wenn die Übergangsfrist noch läuft, ist die Umstellung so früh wie möglich empfehlenswert.
Wichtig: Bei Verstößen gegen die DGUV Vorschrift 2 drohen Bußgelder von bis zu 10.000 EUR pro Verstoß. Bei einem Arbeitsunfall ohne vorschriftsmäßige Betreuung kann die Berufsgenossenschaft den Arbeitgeber in Regress nehmen — das bedeutet, der Arbeitgeber muss die Unfallkosten (Behandlung, Rente, Rehabilitation) selbst tragen. Diese Kosten können sechsstellige Beträge erreichen.
Was kostet die Betreuung nach der neuen Vorschrift?
Die Kosten hängen von Ihrer Betreuungsgruppe und der Anzahl der Beschäftigten ab. Hier eine Übersicht typischer monatlicher Gesamtkosten für SiFa und Betriebsarzt zusammen:
| Mitarbeiter | Gruppe I (hoch) | Gruppe II (mittel) | Gruppe III (gering) |
|---|---|---|---|
| 5 MA | 80–130 EUR/Monat | 60–100 EUR/Monat | 49–70 EUR/Monat |
| 10 MA | 130–220 EUR/Monat | 90–150 EUR/Monat | 60–90 EUR/Monat |
| 25 MA | 300–520 EUR/Monat | 200–350 EUR/Monat | 100–180 EUR/Monat |
| 50 MA | 550–950 EUR/Monat | 370–620 EUR/Monat | 180–320 EUR/Monat |
Diese Beträge umfassen die gesetzlich vorgeschriebene Grundbetreuung inklusive Begehungen, Unterweisungen und ASA-Sitzungen. Einzelleistungen wie eine erstmalige Gefährdungsbeurteilung oder die Begleitung von Behördenkontrollen können zusätzlich anfallen — sind bei vielen Anbietern aber bereits im Pauschalvertrag enthalten.
Spartipp: Vergleichen Sie immer mindestens 3 Anbieter. Die Preisunterschiede im Markt betragen bis zu 40% bei vergleichbaren Leistungen. Über unser Portal erhalten Sie kostenlos und unverbindlich Angebote von geprüften Anbietern in Ihrer Region.
Checkliste: So setzen Sie die Reform um
- 1.Betreuungsgruppe ermitteln: Prüfen Sie anhand Ihres WZ-2008-Schlüssels, in welche Betreuungsgruppe Ihr Unternehmen fällt. Nutzen Sie unseren kostenlosen DGUV-Rechner für eine schnelle Berechnung.
- 2.Einsatzzeiten berechnen: Multiplizieren Sie Ihre Mitarbeiterzahl mit der Mindesteinsatzzeit Ihrer Betreuungsgruppe.
- 3.Bestehenden Vertrag prüfen: Vergleichen Sie Ihren aktuellen Betreuungsvertrag mit den neuen Anforderungen. Sind die Einsatzzeiten ausreichend?
- 4.Aufteilung SiFa/Betriebsarzt klären: Legen Sie fest, wie die Einsatzzeiten zwischen SiFa und Betriebsarzt aufgeteilt werden sollen.
- 5.Anbieter kontaktieren oder vergleichen: Sprechen Sie mit Ihrem aktuellen Anbieter über die Vertragsanpassung — oder holen Sie Vergleichsangebote ein.
- 6.Gefährdungsbeurteilung aktualisieren: Die GBU sollte im Zuge der Umstellung überprüft und an die neuen Anforderungen angepasst werden.
- 7.Dokumentation sicherstellen: Halten Sie die Bestellung der SiFa und des Betriebsarztes, die vereinbarten Einsatzzeiten und die Betreuungsgruppe schriftlich fest.
- 8.Frist einhalten: Stellen Sie die Umstellung bis spätestens 31. Dezember 2026 sicher.
Häufig gestellte Fragen
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