Begehungen
Betriebsbegehungen prüfen vor Ort, ob Arbeitsschutzmaßnahmen umgesetzt werden und identifizieren neue Gefährdungen.
Rechtsgrundlage: DGUV Vorschrift 2
Leistungsumfang
- Regelmäßige Begehung aller Arbeitsbereiche
- Überprüfung der Umsetzung von Schutzmaßnahmen
- Identifikation neuer Gefährdungen
- Dokumentation mit Mängelprotokoll
- Festlegung von Abhilfemaßnahmen und Fristen
- Gemeinsam mit SiFa und/oder Betriebsarzt
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