Begehungen

Betriebsbegehungen prüfen vor Ort, ob Arbeitsschutzmaßnahmen umgesetzt werden und identifizieren neue Gefährdungen.

Rechtsgrundlage: DGUV Vorschrift 2

Leistungsumfang

  • Regelmäßige Begehung aller Arbeitsbereiche
  • Überprüfung der Umsetzung von Schutzmaßnahmen
  • Identifikation neuer Gefährdungen
  • Dokumentation mit Mängelprotokoll
  • Festlegung von Abhilfemaßnahmen und Fristen
  • Gemeinsam mit SiFa und/oder Betriebsarzt

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