DGUV Vorschrift 2 Reform 2026 — Jetzt handeln
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Unsere Leistungen
Alle gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitssicherheits-Leistungen
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Warum ist Arbeitssicherheit Pflicht?
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist jeder Arbeitgeber in Deutschland — ab dem ersten Mitarbeiter — verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) und einen Betriebsarzt zu bestellen.
Die DGUV Vorschrift 2, die zum 1. Januar 2026 reformiert wurde, regelt die genauen Betreuungszeiten je nach Gefährdungspotenzial Ihres Betriebs. Unternehmen werden in drei Betreuungsgruppen eingeteilt.
Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 25.000 EUR und persönliche Haftung der Geschäftsführung. Handeln Sie jetzt und sichern Sie Ihr Unternehmen ab.
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