Unterweisungen

Regelmäßige Unterweisungen schützen Ihre Beschäftigten und erfüllen Ihre gesetzliche Pflicht zur Sicherheitsunterweisung.

Rechtsgrundlage: ArbSchG §12, DGUV Vorschrift 1

Leistungsumfang

  • Erstunterweisung bei Einstellung oder Versetzung
  • Jährliche Wiederholungsunterweisungen
  • Unterweisungen zu spezifischen Gefährdungen
  • Brandschutzunterweisungen
  • Dokumentation und Nachweisführung
  • Auch als E-Learning möglich

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