ASA-Sitzungen

Der Arbeitsschutzausschuss bringt alle Akteure des betrieblichen Arbeitsschutzes an einen Tisch — mindestens viermal pro Jahr.

Rechtsgrundlage: ASiG §11 (Pflicht ab 20 Beschäftigte)

Leistungsumfang

  • Vierteljährliche Sitzungen mit allen Beteiligten
  • Beratung über Unfallverhütung und Gesundheitsschutz
  • Auswertung von Unfallstatistiken
  • Planung von Arbeitssicherheitsmaßnahmen
  • Protokollführung und Maßnahmenverfolgung
  • Teilnehmer: Arbeitgeber, Betriebsrat, SiFa, Betriebsarzt

Jetzt kostenlos Angebote vergleichen

Vergleichen Sie unverbindlich Angebote von geprüften Anbietern für ASA-Sitzungen in Ihrer Region.

Kostenlos & unverbindlich

Füllen Sie das Anfrageformular aus und erhalten Sie bis zu 3 Angebote von geprüften Anbietern — ohne Verpflichtung.

Zur Anfrage