Grundlagen6 Min. Lesezeit1. April 2026

Fachkraft für Arbeitssicherheit: Pflichten, Kosten, Auswahl

Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) ist ein speziell ausgebildeter Experte, der Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes berät. Die Bestellung einer SiFa ist nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) für jeden Arbeitgeber in Deutschland Pflicht — ab dem ersten Mitarbeiter.

Die SiFa arbeitet eng mit dem Betriebsarzt zusammen und unterstützt den Arbeitgeber bei der Umsetzung aller gesetzlichen Arbeitsschutzanforderungen. Sie ist dabei beratend tätig — die Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt beim Arbeitgeber.

In der Praxis ist die SiFa der zentrale Ansprechpartner für alles, was mit Sicherheit am Arbeitsplatz zu tun hat: von der Gefährdungsbeurteilung über Betriebsbegehungen bis hin zur Unfallanalyse. Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen ist eine externe SiFa die wirtschaftlichste Lösung.

Aufgaben und Pflichten der SiFa

Die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit sind im ASiG §6 geregelt. In der Praxis umfasst die SiFa-Tätigkeit folgende Kernbereiche:

Regelmäßige Aufgaben:

  • Betriebsbegehungen durchführen und Mängel dokumentieren — je nach Betreuungsgruppe 1–4× jährlich
  • Gefährdungsbeurteilungen erstellen, aktualisieren und dokumentieren — das zentrale Dokument des Arbeitsschutzes
  • Unterweisungen der Mitarbeiter organisieren und durchführen — mindestens 1× jährlich, bei Neueinstellungen sofort
  • ASA-Sitzungen (Arbeitsschutzausschuss) vorbereiten und daran teilnehmen — ab 20 Mitarbeitern, 4× jährlich Pflicht

Anlassbezogene Aufgaben:

  • Arbeitsunfälle analysieren und Präventionsmaßnahmen entwickeln
  • Neue Arbeitsmittel oder Verfahren sicherheitstechnisch bewerten
  • Umbau- und Planungsvorhaben aus Arbeitsschutzperspektive begleiten
  • Behördenkontakte unterstützen — bei Prüfungen durch Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft

Beratende Aufgaben:

  • Arbeitsmittel und Schutzausrüstung auswählen und prüfen
  • Arbeitsplatzgestaltung ergonomisch beraten
  • Gefahrstoffmanagement unterstützen (Gefahrstoffkataster, Betriebsanweisungen)
  • Brandschutz und Fluchtwegeplanung prüfen

Qualifikation und Ausbildung

Nicht jeder darf sich Fachkraft für Arbeitssicherheit nennen. Die Qualifikation ist gesetzlich geregelt:

Voraussetzungen für die SiFa-Ausbildung:

  • Abgeschlossenes Ingenieur- oder Technikerstudium oder Meisterbrief oder vergleichbare technische Qualifikation
  • Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im erlernten Beruf
  • Erfolgreiche Teilnahme an der SiFa-Ausbildung nach dem DGUV-Rahmenplan

Die SiFa-Ausbildung umfasst:

  • Ausbildungsstufe I: Grundlagen des Arbeitsschutzes (Präsenz + Selbstlernen, ca. 6 Wochen)
  • Ausbildungsstufe II: Vertiefung und Praxisprojekte (ca. 4 Wochen)
  • Ausbildungsstufe III: Bereichsbezogene Spezialisierung (branchenspezifisch, ca. 2 Wochen)
  • Gesamtdauer: ca. 12–18 Monate berufsbegleitend

Wichtig bei der Anbieterauswahl: Fragen Sie immer nach dem Nachweis der SiFa-Qualifikation und der Branchenerfahrung. Eine SiFa, die hauptsächlich Bürobetriebe betreut, ist für einen Produktionsbetrieb nicht die beste Wahl. Seriöse Anbieter legen ihre Qualifikationen offen und können Referenzen in Ihrer Branche vorweisen.

Was kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Kosten für eine externe SiFa variieren je nach Unternehmensgröße, Branche und Betreuungsumfang. Seit der DGUV Vorschrift 2 Reform 2026 sind die Mindesteinsatzzeiten klar definiert:

UnternehmensgrößeBetreuungsgruppe IBetreuungsgruppe IIBetreuungsgruppe III
1–10 Mitarbeiter80–150 EUR/Monat60–100 EUR/Monat49–80 EUR/Monat
11–25 Mitarbeiter150–350 EUR/Monat100–220 EUR/Monat70–130 EUR/Monat
26–50 Mitarbeiter350–600 EUR/Monat220–400 EUR/Monat130–220 EUR/Monat
51–100 Mitarbeiter600–1.100 EUR/Monat400–700 EUR/Monat220–380 EUR/Monat
100+ Mitarbeiterindividuell nach Aufwandindividuellindividuell

Diese Kosten umfassen in der Regel:

  • Alle gesetzlich vorgeschriebenen Begehungen und Unterweisungen
  • Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
  • Teilnahme an ASA-Sitzungen (ab 20 MA)
  • Telefonische Beratung bei Fragen
  • Dokumentation aller Maßnahmen

Der Stundensatz einer SiFa liegt typischerweise bei 70–100 EUR. Viele Anbieter bieten Pauschalverträge an, die planbare monatliche Kosten garantieren — oft günstiger als eine stundenweise Abrechnung.

Tipp: Fragen Sie, ob die Betriebsarzt-Betreuung im Paket enthalten ist. Kombi-Angebote für SiFa + Betriebsarzt sind fast immer günstiger als zwei getrennte Verträge.

Interne vs. externe SiFa — Was ist besser?

Unternehmen können eine eigene SiFa anstellen oder einen externen Dienstleister beauftragen. Beide Modelle haben Vor- und Nachteile:

KriteriumExterne SiFaInterne SiFa
KostenAb 49 EUR/MonatGehalt 50.000–70.000 EUR/Jahr + Fortbildung
BranchenwissenBreite Erfahrung aus vielen BetriebenTiefe Kenntnis des eigenen Betriebs
VerfügbarkeitNach Vereinbarung, meist mit ReaktionszeitStändig vor Ort
FlexibilitätSkalierbar, kurze VertragslaufzeitenFestanstellung, Kündigungsschutz
Wirtschaftlich ab1 MitarbeiterCa. 250–500 Mitarbeiter
ObjektivitätHoch (externer Blick)Kann durch Betriebsblindheit eingeschränkt sein

Für die meisten KMU ist die externe SiFa die klare Empfehlung. Eine interne SiFa wird erst ab ca. 250–500 Mitarbeitern wirtschaftlich sinnvoll, wenn die Einsatzzeiten ein Vollzeitäquivalent erreichen.

Ein weiterer Vorteil externer Anbieter: Sie bringen Erfahrung aus vielen verschiedenen Betrieben mit und kennen typische Probleme und bewährte Lösungen in Ihrer Branche. Dieser Blick über den Tellerrand ist gerade für KMU wertvoll, die kein eigenes Arbeitsschutz-Know-how aufbauen können.

Das Unternehmermodell als Alternative

Für kleine Betriebe gibt es eine kostengünstige Alternative zur externen SiFa: das Unternehmermodell. Dabei übernimmt der Unternehmer selbst die Grundbetreuung im Arbeitsschutz — nach Teilnahme an einer Schulung der Berufsgenossenschaft.

Voraussetzungen:

  • Betrieb mit bis zu 50 Beschäftigten (seit der DGUV V2 Reform 2026)
  • Teilnahme an der Unternehmerschulung (Grund- + Aufbauseminar, ca. 5 Tage)
  • Regelmäßige Fortbildung alle 3–5 Jahre

Das Unternehmermodell ersetzt nur die SiFa, nicht den Betriebsarzt. Der Betriebsarzt muss weiterhin extern bestellt werden.

Für wen eignet sich das Modell?
Das Unternehmermodell funktioniert gut für Kleinstbetriebe (1–5 MA) mit geringem Gefährdungspotenzial, in denen der Inhaber ohnehin stark im Tagesgeschäft eingebunden ist und die Risiken überschaubar sind. Für größere Betriebe oder Branchen mit hohem Gefährdungspotenzial (Handwerk, Produktion, Bau) ist eine professionelle externe SiFa fast immer die bessere Wahl — allein wegen der Haftungsrisiken.

Worauf bei der Auswahl eines SiFa-Anbieters achten?

Bei der Wahl eines SiFa-Anbieters sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  1. 1.Qualifikation nachweisen lassen: Die SiFa muss eine anerkannte Ausbildung nach ASiG und dem DGUV-Rahmenplan vorweisen können. Fragen Sie nach dem Zertifikat.
  2. 2.Branchenerfahrung prüfen: Wählen Sie einen Anbieter, der Ihre Branche kennt. Eine SiFa für Bürobetriebe ist in einer Schreinerei fehl am Platz.
  3. 3.Regionale Nähe sicherstellen: Für Begehungen und ASA-Sitzungen muss die SiFa vor Ort sein. Anbieter in Ihrer Region können schneller reagieren und kennen die lokale Gewerbeaufsicht.
  4. 4.Leistungsumfang klären: Was genau ist im Vertrag enthalten? Begehungen, Unterweisungen, GBU, ASA-Sitzungen? Was kostet extra?
  5. 5.Vertragslaufzeit und Kündigung: Achten Sie auf faire Kündigungsfristen. Seriöse Anbieter bieten Verträge mit maximal 3 Monaten Kündigungsfrist zum Quartalsende.
  6. 6.Referenzen einholen: Fragen Sie nach Erfahrungen mit ähnlichen Unternehmen in Ihrer Branche und Größenklasse.
  7. 7.Erreichbarkeit klären: Wie schnell ist die SiFa bei dringenden Fragen erreichbar? Gibt es eine Hotline oder feste Ansprechpartner?
  8. 8.Betriebsarzt-Kooperation: Bietet der Anbieter auch die Betriebsarzt-Betreuung an? Ein Anbieter für beides ist organisatorisch einfacher und oft günstiger.

Häufige Fehler bei der SiFa-Bestellung

In der Praxis sehen wir immer wieder dieselben Fehler bei der Beauftragung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit:

1. Gar keine SiFa bestellt
Viele Kleinunternehmer wissen nicht, dass die Pflicht ab dem ersten Mitarbeiter gilt. Bei einer Kontrolle der Gewerbeaufsicht oder nach einem Arbeitsunfall wird das schnell teuer. Erfahren Sie mehr über die Konsequenzen.

2. SiFa bestellt, aber keine Begehungen durchgeführt
Eine SiFa auf dem Papier reicht nicht. Die Berufsgenossenschaft erwartet dokumentierte Begehungen und Tätigkeitsnachweise. Prüfen Sie, ob Ihr Anbieter die vereinbarten Leistungen tatsächlich erbringt.

3. Billiganbieter ohne Branchenkenntnis
Der günstigste Anbieter ist nicht immer der beste. Eine SiFa, die Ihren Betrieb nicht versteht, wird Gefährdungen übersehen — und Sie tragen das Haftungsrisiko.

4. Keine Dokumentation
Alle Begehungen, Unterweisungen und Maßnahmen müssen schriftlich dokumentiert werden. Ohne Dokumentation haben Sie bei einer Kontrolle keinen Nachweis, auch wenn alles korrekt durchgeführt wurde.

5. Betriebsarzt vergessen
Die SiFa ersetzt nicht den Betriebsarzt. Beide müssen bestellt werden — das wird häufig übersehen. Auch das Unternehmermodell gilt nur für die SiFa-Betreuung, nicht für die arbeitsmedizinische Betreuung.

Vertragsinhalte und Kündigungsfristen

Ein guter SiFa-Vertrag sollte folgende Punkte klar regeln:

Mindestinhalte:

  • Betreuungsgruppe und Einsatzzeiten gemäß DGUV Vorschrift 2
  • Leistungsumfang: Welche Leistungen sind pauschal enthalten? (Begehungen, Unterweisungen, GBU-Erstellung, ASA-Sitzungen)
  • Vergütung: Monatspauschale oder Stundensatz, inklusive Reisekosten?
  • Laufzeit und Kündigung: Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist
  • Ansprechpartner: Wer ist Ihre feste SiFa? Was passiert bei Krankheit oder Urlaub?
  • Dokumentation: In welcher Form erhalten Sie Berichte und Nachweise?

Worauf Sie achten sollten:

  • Keine überlangen Vertragslaufzeiten. Maximal 12 Monate mit 3 Monaten Kündigungsfrist sind marktüblich.
  • Klare Abgrenzung von Zusatzleistungen. Was kostet extra? Typische Zusatzleistungen: erstmalige GBU-Erstellung, spezielle Unterweisungen, Begleitung bei Behördenkontrollen.
  • Haftpflichtversicherung des Anbieters. Seriöse Anbieter haben eine Berufshaftpflicht, die auch bei Beratungsfehlern greift.
  • Schriftform. Der Vertrag muss schriftlich geschlossen werden, da die Bestellung der SiFa auch gegenüber der Berufsgenossenschaft nachzuweisen ist.

Häufig gestellte Fragen

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